False accusations are an effective means of deflecting from an accusers illegal actions by projecting them on others.
The Sparkasse falsely claimed I had distributed a Handelsblatt article with the intent of degrading my supervisor. The claim fulfills the legal definition of libel. The facts show, that the supervisor is the person, who distributed the article and apparently used it to justify a false accusation of libel.
Wer hat wen beleidigt?
Die Verbreitung von sachlich unrichtigen und persönlichkeitsrechteverletzenden Tatsachenbehauptungen ist menschenunwürdig.
1. Eine Interpretation vorbehaltlos zu verbreiten ist persönlichkeitsrechtsverletzend. „Dementsprechend ist eine Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zu bejahen, wenn die Wiedergabe einer mehrdeutigen Äußerung zwar einer aus Sicht des Durchschnittsadressaten vertretbaren Deutung folgt, aber auch ein anderes Verständnis möglich ist, das die Rechte des Zitierten besser wahrt, und der Zitierende seiner Aussage keinen Interpretationsvorbehalt beifügt.“ (BGH, Urteil vom 21. 5. 2011 – VI ZR 262/09)
2. Im Schriftsatz vom 16.04.2015 wurde behauptet, ich hätte den Artikel mit Mail 16.10.2014 weitergeleitet. Im Schriftsatz vom 25.06.2015 wurde behauptet, ich hätte den Artikel im Mail vom 14.10.2014 um 17:55 weitergeleitet. In den Unterlagen die Herr L. meiner Rechtsvertretung seinerzeit am 25.06.2015 zur Verfügung stellte, war keine Anlage B-13 enthalten. Auf Rückfrage von meiner Rechtsvertretung Herr Wessner nach Weiterleitung der Originaldatei in elektronischer Form, wurde Herr Wessner von Herrn L. informiert, dass eine Weiterleitung des Originals aus technischen Gründen nicht ginge. Ich weiß bis heute nicht worauf die Behauptung einer Weiterleitung des Artikels durch mich sachlich begründet sein sollte. Ich habe den Artikel nicht verbreitet. Allen Anschein nach hat Herr B. den Artikel zur Stützung der ehrenrührigen Behauptung einer Beleidigung verbreitet.Im Schriftsatz vom 30.08.2018 wird im Namen der Sparkasse nicht mehr behauptet, dass der Artikel per Mail versandt wurde; stattdessen wird erstmalig sachlich richtig auf Seite 7 von „…die kommentarlose Vorlage…“ geschrieben. Die sich ändernde Darstellung erweckt in mir den Eindruck, dass die handelnden Personen sicher waren, dass nachdem das LAG meine Rechte als Zitierte nicht gewahrt hatte und den Artikel für beleidigend erklärt hatte, dass keiner die damaligen Behauptungen im Namen der Sparkasse in Zusammenhang mit der mutmaßlichen Verbreitung überprüfen oder abgleichen würde. Die stetigen Verweisen auf tatrichterliche Feststellungen in den Schriftsätzen der Sparkasse ab Oktober 2016 verhärten diesen Eindruck.
3. Eine Interpretation vorbehaltlos zu verbreiten ist persönlichkeitsrechtsverletzend. „Dementsprechend ist eine Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zu bejahen, wenn die Wiedergabe einer mehrdeutigen Äußerung zwar einer aus Sicht des Durchschnittsadressaten vertretbaren Deutung folgt, aber auch ein anderes Verständnis möglich ist, das die Rechte des Zitierten besser wahrt, und der Zitierende seiner Aussage keinen Interpretationsvorbehalt beifügt.“ (BGH, Urteil vom 21. 5. 2011 – VI ZR 262/09)
4.Eine Interpretation vorbehaltlos zu verbreiten ist persönlichkeitsrechtsverletzend. Wie zuvor Fußnote 2